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Re: Senderlogos auf privater Homepage
Im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung oder Programmankündigung ist es rechtlich vollkommen unproblematisch, Senderlogos abzubilden. Das machen sowohl private als auch kommerzielle Homepages i.d.R. ohne explizite Rücksprache mit den einzelnen Stationen. Da du in erster Linie wohl "historische Logos" verwenden wirst, dürfte es sogar noch unproblematischer sein. Rechtlich schwieriger ist viel eher das Abbilden von Screengrabs, also auch Bilder von Ansager/-innen. Aber auch hier gilt: Keine Klage ohne einen Kläger. Du kannst Dich evt. auf eine "historische" Abhandlung im Sinne des Zitatrechts berufen. Du solltest Deine Homepage aber als nicht-kommerziell kennzeichnen und auf Verlangen (falls es denn doch passieren sollte) Logos bzw. Bilder von der Seite entfernen.
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