Genau so. Platzverweis erteilen, wozu man als Mieter berechtigt ist, verbunden mit dem Hinweis, bei Nichtbefolgung die Polizei anzurufen. Falls darauf keine Reaktion erfolgt, Polizei benachrichtigen. Ohne jede weitere Diskussion.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.24 10:34.