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Re: Gerichtsurteile
Rein von den wenigen Informationen, die die Zeitungsartikel hergeben, würde ich folgendes annehmen.
1. Fahrlässigkeit Vereinfacht gesagt, gibt es für das Gericht mehrere Abstufungen von Fahrlässigkeit. Ich hatte mal einen Mandanten, der Haschkekse gebacken hat, der Mitbewohner hat sich ahnungslos bedient und hatte danach einen kleinen Unfall. Mein Mandant hatte schlicht vergessen die Kekse weg zu räumen oder sie entsprechend zu beschriften, also fahrlässige KV, weil ihm die Folge zuzurechnen ist. Ein anderes Beispiel ist jemand, der zu schnell Auto fährt, weil er es eilig hat. Dabei baut er einen Unfall. Natürlich wollte er keinen Unfall bauen, aber sein Egoismus hat die Situation provoziert. 2. Der konkrete Fall In dem Fall mit der Explosion wertet das Gericht, dass die Bauarbeiter aus finanziellen Motiven die vorgeschriebene Sicherheit außer Acht gelassen habe. Zudem hat einer der Bauarbeiter das Gas gerochen und der andere Bauarbeiter hat es abgetan. Geglaubt hat das Gericht vermutlich die Aussage des Bauarbeiters, dass er davon ausging, dass alles sicher ist und dass er ein reuevolles Geständnis abgelegt hat. Vereinfacht geschrieben, geht es darum, was der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat dachte. Waren ihm die Folgen egal und er hat quasi russisches Roulette gespielt oder war ihm das Risiko zwar bewusst, er hat das Risiko aber als unwahrscheinlich eingeschätzt. Für eine genauere Bewertung müsste man sich die Urteilsbegründung ansehen. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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