Wikki schrieb:
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> Habe ich tatsächlich mal gehört - der Einbrecher
> bekam Schadensersatz, weil er vom Hund des Hauses
> gebissen wurde.
Das war ein Dobermann und die Besitzer wurden auf Schadenersatz verurteilt weil an der Türe kein Schild war das vor dem Hund gewarnt hat.
Zitat:
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Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.06.07.2020
"