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Re: Verfassungswidrige Symbole
Dieses "eigentlich verboten" bedeutet ja auch, dass Gestaltung und Kontext eine Rolle spielen. Es dürfte dem Gesetzgeber schon klar sein, dass es Bullshit ist, ein "Zickzack" zu verbieten. Theoretisch hat Harry Potter eine Siegesrune auf der Stirn, erfreulicherweise scheinen der Buchhandel und verkleidete Kinder aber bisher von der Staatsanwaltschaft verschont worden. Jeder Messenger-Nutzer hat eine Siegesrune als "Blitz-Emoji" zur Verfügung, etc.
Wenn die Rune in ihrer fett gestalteten, reduzierten Form als Tattoo auf der Haut prangt, möglicherweise in Kombination mit Schild und Eichenlaub, mag die politische Gesinnung des Eigentümers eine andere sein als die des Neu-Heiden, der sie "krakelig" in Stein gehauen, um den Hals trägt. Ähnlich problematisch ist der SS-Totenkopf; dieser ist auch ein verfassungswidriger Symbol, aber nur in genau der Gestaltung, wie ihn die SS nutzte. Mit minimalen Veränderungen kann man ihn präsentieren wie man möchte. Wie minimal die Änderungen sind, wird möglicherweise im Einzelfall vor Gericht entschieden. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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