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Re: Ist das Ruhestörung?
mimmila schrieb:
------------------------------------------------------- > ist ruhestörung erst ab einem gewissen Dezibel ? > kann ich mich beschweren? oder muss ich das > hinnehmen.? Nein, Du kannst auf Unterlassung gegen den Eigentümer der Wohnungen klagen. Da es eine Ermessenssache ist, brauchst Du einen Anwalt für Wohnungsrecht oder wie immer das auch heißen mag, alleine wirst Du es nicht hinbekommen. Aber Du brauchst unbedingt ein Lärmprotokoll, in dem Du jede Minute mit Lärm mit dB-Wert und Art des Geräusches einträgst. Schallpegelmessgeräte gibt es z. B. bei Conrad electronic oder Du nimmst eine App für das Mobiltelefon. Die sind genau genug. Ohne Beweise brauchst Du erst gar nicht zum Anwalt gehen. [www.google.com] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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