Aus Einzelfällen auf Gesinnungsprobleme bei Polizei und Bundeswehr zu schließen, halte ich für sehr gewagt. Von den bekannt gewordenen Fällen pauschal (Zitat aus Beitrag invwar: »Wie man zB auch in Deutschland gut sieht, sind Soldaten üblicherweise eher dem rechten Spektrum zuzuordnen« auf eine nicht grundgesetzkonforme Gesinnung der Soldatinnnen und Soldaten bzw. Polizistinnen und Polizisten zu schließen, ist nicht belegt und kann auch nicht nachgewiesen werden.