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Re: Verdorbene Ware, Reklamation
Aus dem entsprechenden Wiki:
"Weder aus dem MHD noch aus dem Verbrauchsdatum leitet sich rechtlich ein Anspruch ab, wenn das Produkt bereits vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrfähig ist und der Hersteller die Seriosität seiner Angaben nachweisen kann.! Sowie: " Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden" Komisch, aber so scheint's zu sein. Rücknahme ist dann wohl Kulanz. Denke an Schobert & Black: "Nur ungern nimmt der Handelsmann statt baren Geldes Stuhlgang an. Und ist auch besch*ssen die Ware, er will immer nur Geld, nur das bare"
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