Re: Ist "Schwarzfahren" rasistisch?
Al-Bundy schrieb:
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> @Wikki: Inwieweit die Beleidigungen der Oma einen
> rassistischen Tatbestand erfüllen hätte man
> rechtl. klären müssen. Wurde es aber nicht, weil
> hier der Klärung durch das Faustrecht
> vorgegriffen wurde. Also bleibt der Tatbestand im
> Gegensatz zum Diebstahl eine Mutmaßung.
> Kann dir jeder Jurist erklären.
Ach je, was wäre, wenn er nicht die Fahrkarte nicht gegessen hätte?
Daran ziehst du dich ja immer wieder hoch, wohl um abzulenken, dass du schriebst, dass die Oma einiges sagte, das der Wahrheit entspräche.
Du schriebst: „Einiges, was die Oma gesagt hat, stimmt ja auch.“
Beachte das Wort „Einiges“!
Weil du aber wohl gemerkt hast, dass der Gegenwind hier ein bisschen stärker ist, als wohl vorausgeahnt, kommen diese billigen durchschaubaren Ablenkungsversuche:
Faust-Recht, Diebstahl etc.
Darum geht es hier doch gar nicht. Das weißt du sicher selbst.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.07.21 16:01.