@Wikki: Inwieweit die Beleidigungen der Oma einen rassistischen Tatbestand erfüllen hätte man rechtl. klären müssen. Wurde es aber nicht, weil hier der Klärung durch das Faustrecht vorgegriffen wurde. Also bleibt der Tatbestand im Gegensatz zum Diebstahl eine Mutmaßung.
Kann dir jeder Jurist erklären.