Al-Bundy schrieb:
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> Jeder Jurist kann dir sagen:
> Der Tatbestand von Rassismus (trotz der
> unhöflichen Äußerungen der Oma) liegt hier gar
> nicht vor, wohl aber der Diebstahl einer
> Fahrkahrte (geht schon in Richtung
> Rache/Selbstjustiz).
>
> Es gibt kein Recht diese Fahrkarte zu entwenden.
> Auch nicht Selbstverteidigung.
>
> Man stelle sich vor: Da behauptet einer: Der eine
> oder andere Mitbürger wäre ein Rassist und darf
> straffrei bestohlen werden. So nicht. Geht schon
> in Richtung Volksverhetzung.
Das ist ein Film.
Hätte es diese Pointe mit der Fahrkarte nicht gegeben, gäbe es nichts, woran du dich festhalten könntest. Deine Aussagen, dass die Oma recht hat, bleiben jedoch. Ob Rassismus ein Straftatbestand ist, ist mir egal. Der hier gezeigte Rassismus isr jedenfalls widerlich, und das gilt auch für deine Aussage, dass die Oma recht habe. Da beißt die Maus keinen Faden ab.