> Tatsächlich wollte meine Friseurin gestern einen
> Nachweis von mir, den man scannen kann, ich konnte
> aber nur mit meinem guten alten
> Bundeswehr-Impfbuch von 1988 dienen, in dem alle
> drei Impfungen ordnungsgemäß verzeichnet sind
> .... sie hat sich dann schließlich darauf
> eingelassen - ansonsten müsste man noch mal
> deutlich kommunizieren, dass Impfausweise und
> -bücher als Nachweis nicht mehr ausreichen (was
> ich für paradox halte).
Merkwürdig. Meine hat mich Anfang Dezember nur gefragt, ob alle Papiere in Ordnung sind. Sie dürfe das gar nicht kontrollieren. Nur wenn eine amtliche Überprüfung stattfindet, müsse ich den Kontolleuren das vorweisen.