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Re: Corona III : Disziplin und Zuversicht !
Sir Hilary 2.0 schrieb:
------------------------------------------------------- > Seit Sommer konnten sich die Querdenker xfach austoben. Zum wiederholten male haben sie bei den Demos gegen die Regeln verstoßen . > > Nun wäre es geboten bei der nächsten Anmeldung > von Ballweg und co einfach mal NEIN zu sagen ! ! > ! Ähhh... nein. Idioten dürfen bei uns idiotisches sagen, ist nun mal so. Aber sozusagen "Zukunftsverbrechen" (Maskenverweigerung ist aber - selbst wenn sie vorsätzlich begangen wird - Ordnungswidrigkeit ->§73 f IfSG, nicht Straftat) ex ante verbieten zu wollen, "weil so ähnliche Leute" in der Vergangenheit Ähnliches gemacht haben und bei der Gelegenheit die Freiheit der Äußerung (wenn auch unsinniger) Meinungen abzuschaffen, kann nicht der richtige Weg sein. Das dürfte auch schwer durchzusetzen sein. Und wenn das Verbot einer Demo am Morgen der Demo durch ein Gericht zurückgenommen wird, stehen unsere öffentlichen Verwaltungen "nackt" da, sowas ist nix für die. Selbst bei Vorsatz - den man hier zumindest als Anfangsverdacht konstruieren könnte - ist die Einstufung als Ordnungswidrigkeit sehr viel wahrscheinlicher denn als Straftat. Auch einem verurteilten Ladendieb kann bestenfalls per Hausrecht durch den Geschädigten nach(!) dem Diebstahl das Betreten eben seines Ladens untersagt werden, aber eben nicht das Betreten aller Läden. Aber das IfSG ist ja keineswegs "zahnlos", nur muss man dann den Mut haben, die selbst erlassenen Gesetze auch durchzusetzen; wollen doch mal sehen, wie oft "einfache" Queroristen "Veranstaltungen" "besuchen", für die als "Ticket" 250 € pro Person als "Handlingsgebühr" anfallen. Und bei den Veranstaltern kann man noch besser hinlangen, die sind wenige, identifizierbar und greifbar. Symbole / Icons etc, die z.B. eine durchgestrichene Maske zeigen oder auch nur das Weglassen des Hinweises, dass Masken zu tragen und Mindestabstände einzuhalten sind, dürften dann wohl schon in Richtung Straftat gehen. Jeder Ladeninhaber wird fällig, wenn er dabei erwischt wird, nicht in seinem Laden nachhaltig für die Mindestsabstände zwischen seinen Kunden zu sorgen, da sollte es nicht so schwer sein, das auch auf Demos zu übertragen. NUR darf das Demonstrationsrecht / Meinungsäußerungsrecht eben nicht staatlich beschnitten werden; wenn ein paar Leute meinen, idiotische Ansichten mit genügend Abstand untereinander und mit getragenen Masken kundtun zu müssen: (Zitat)"Ja sollen sie doch machen, die werden schon sehen, was sie davon haben." Man hat ja am WE gesehen, dass man auch Demonstrationen konform zum IfSG abhalten kann: DIe Ostermärsche, die ich im TV gesehen habe, waren diesbezüglich sauber, und deren Teilnehmer sind sicher nicht weniger engagiert als die Queroristen, und vielleicht genau so wütend ("Manche hatten sogar Schilder dabei!") 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.04.21 13:46. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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