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Re: Postgeheimnis
Snake Plissken schrieb:
------------------------------------------------------- > andreas_n schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > > Aha, wenn also bei der Post Heroin aus einem > Paket > > rieselt, soll für dich weiterhin das > > Postgeheimnis gelten und die Polizei darf nicht > > verständigt werden? > > Und wenn es Mehl oder Puderzucker ist? Und der > Postbeamte will sich zb wichtig machen, dann habe > ich die Polizei vor der Tüt stehen, weil ich > Süßkram verschickt habe? > > Und wenn es aus dem Paket rieselt, liegt der Fall > ohnehin anders. Jetzt dürfte ja mein Paket schon > auf bloßen Verdacht hin aufgemacht werden. > > Aber ich merke schon, so "typisch deutsch" ist mal > wieder alles kein Problem :-) Man hat ja nichts zu > verbergen. > > Snake Wenn es wirklich Mehl wäre , würde es von der KTU ja festgestellt werden . Und damit gäbe es keinen Besuch von der Polizei , da diese nur dann käme , wenn es sich wirklich um verbotene Substanzen handeln würde . Ist logisch , oder ! In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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