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Re: Postgeheimnis
Offenbar hast du da was komplett falsch verstanden: Der Austräger darf auch weiterhin das Paket nicht öffnen, er ist nur verpflichtet worden im Falle das er einen illegalen Inhalt erkennen kann dies der Polizei zu melden. Eigentlich war er das schon immer, aber jetzt wurde eine Strafe definiert wenn er es nicht tut. An deinem Postgeheimnis wird nirgends gerüttelt. Da wird NIRGENDS erlaubt Pakete einfach auf Verdacht zu öffnen! In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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