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Re: Postgeheimnis
Äh, wo ist hier das Problem? Es wurde lediglich noch einmal in Gesetzesform gegossen was auch vorher schon gegolten hat: Wenn der Postbote/Paketauslieferer (wie auch immer) feststellt das ein Paket einen illegalen Inhalt hat ist er verpflichtet dies der Polizei zu melden. Jetzt kann man halt nur auch den Austräger belangen wenn er es nicht meldet und das rauskommt.
Wenn jetzt gelten würde das jedes nicht zustellbare Paket zur Polizei muss wäre das wirklich zu kritisieren. Aber da es nur um solche mit illegalem Inhalt geht (was der Austräger wohl eher nur durch Zufall feststellen können dürfte) verstehe ich nicht wo das Problem ist. In 99 Prozent der Fälle werden auch weiterhin nicht zustellbare Pakete an den Absender zurückgeschickt egal was drin ist. Einfach weil wohl kaum ein Krimineller blöd genug ist draufzuschreiben das es was illegales ist. Und nur um es nochmal zu sagen: auch bisher war das eigentlich die Pflicht der Austräger, es gab nur keine definierten Strafen dafür wenn sie es nicht taten. Das ist doch wohl ein etwas kleineres Kaliber als die Aushöhlung des Bankgeheimnisses. Welche wirklich bedenklich ist... Und 500 Euroscheine braucht Otto- Normal- Mensch doch eigentlich nicht wirklich solange man noch seinen Wocheneinkauf für den Single unter hundert Euro machen kann.^^ Und los wird man die Dinger doch eh nur bei der Bank weil keiner so große Scheine nimmt.... 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.02.21 21:07. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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