LovelyHeart schrieb:
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> Oder weil die Kamera nicht früh genug lief?
>
> Vielleicht hat sie aber doch getreten und
> zugeschlagen, wie siehst du das dann?
Als er zugeschlagen hat, war er nicht mehr in einer Notwehrsituation - falls er es überhaupt jemals gewesen war. Damit waren die Schläge rechtswidrig, die deutsche Gesetzgebung kennt kein "Recht auf Rache".
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.09.20 22:52.