Hmm. "Zuständiger Service" muss ja auch nicht unbedingt Hersteller bedeuten, sondern könnte ja die für Reklamationen zuständige Stelle des Discounters sein.
Theoretisch könne es sogar sein, das der Discounter einen Vertrag mit dem Hersteller hat, das der das mit den Austauschgeräten Organisatorisch macht, und solange es dann klappt wäre das ja auch OK.
Nur wenn es *nicht* klappt, wäre der, dem man dann anfangen müsste in der Nächsten Eskalationsstufe Einschreiben mir Rückschein zu schreiben eben der Discounter, weil man ja als Kunde nur mit *dem* einen Vertrag geschlossen hat, nicht mit dem Hersteller.