Nee, das ist noch aktuell. 2 Jahre lang ist der, mit dem Du den Kaufvertrag hast verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder zurückzunehmen. Eine grenze gibt es noch bei 6 Monaten, wo man dann eventuell nach den 6 Monaten nachweisen müsste das der Schaden tatsächlich bereits beim Verkauf bestand, innerhalb der ersten 6 Monate geht man automatisch da von aus.
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