Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern (30.04.2020) einem Eilantrag zur Aufhebung der Allgemeinverfügung für das bevorstehende Maiwochenende in weiten Teilen stattgegeben. Zuvor hatte die Stadt Leverkusen den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Flächen, das Mitführen von Bollerwagen und die Nutzung von Musikanlagen untersagt. Das Verbot sollte vom 1. bis zum 3. Mai gelten. [www1.wdr.de]
Da gibt es also Menschen unter uns, die wahrhaftig Gerichte bemühen um in der Öffentlichkeit Alkohol trinken zu dürfen. Mitbürger, die es für ihr unveräuserliches Grundrecht betrachten, saufend mit Bollerwagen durch die Stadt zu ziehen! Geht`s noch?