Nur weil sich hier im Sport ein derart geldgeiles (und unsportliches) System entwickelt hat, braucht es hier keine Sonderregeln.
Kein Profifußballer in Deutschland wird verhungern müssen und zur Not kann er das hier beantragen wie alle anderen auch:
[www.arbeitsagentur.de]
Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Somit hat auch der Profifußballer Anspruch darauf;-)