> Gibt es dafür überhaupt eine Rechtssicherheit,
> bzw. rechtlich unangreifbare Bestimmungen? Ich
> meine, Polizisten können einem ja viel erzählen.
> Müssen die das nicht vor Ort auch belegen
> können? Wir leben ja schließlich nicht in einer
> Diktatur.
Angesichts der aktuellen Lage dürfte der Begriff "Gefahrenabwehrrecht" geradezu selbsterklärend sein.
Man kann sich natürlich die Frage stellen, was für ein Schaden ensteht, wenn sich Leute in angemessenem Abstand zum Sonnen auf die Wiese legen; oder was für ein Schaden entsteht, wenn eine Familie, die ohnehin zusammen unter einem Dach lebt, den abgesperrten Spielplatz nur für sich nutzt. In der ersten Minute entsteht da wohl auch gar kein Schaden. Aber wenn andere das dann sehen, dann wollen sie natürlich mitmachen bzw. das gleiche Recht für sich und schon hat man eine Ansammlung oder beim Spielplatz plötzlich einen Verteilungskampf, welche Familie den wann für sich nutzen darf und schon steigt wieder die Ansteckungsgefahr, die man aber eigentlich möglichst auf null reduzieren wollte.