"Grundsätzlich gilt, dass man nur allein oder zu zweit unterwegs sein darf – auch bei Frühlingswetter. Ausnahmen gelten für Familien und Bewohner einer gemeinsamen Wohnung. Bei Aufenthalten außerhalb der eigenen Wohnung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten.
Nach Angaben von Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik ist ein kurzer Aufenthalt im Park erlaubt, das Niederlassen auf Decken, das Sonnen und längere Sitzen an einer Stelle im Freien aber verboten."
Quelle: Bild.de
Gibt es dafür überhaupt eine Rechtssicherheit, bzw. rechtlich unangreifbare Bestimmungen? Ich meine, Polizisten können einem ja viel erzählen. Müssen die das nicht vor Ort auch belegen können? Wir leben ja schließlich nicht in einer Diktatur.