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Re: Organspendegesetz
Touch-Down schrieb:
------------------------------------------------------- > Knurpsel schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Völlig unterschiedliche Dinge. Eine > > Vergewaltigung hat immer das Ziel einem > Menschen > > zu schaden. Darum ist sie zurecht verboten. > > Wenn aber die vergewaltigte Person bereits hirntot > ist, ist es ok, oder? Nein aber es ist ein anderer Straftatbestand und es bleibt dabei daß man das dann nicht tut um jemandem zu helfen. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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