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Re: Organspendegesetz
Lustig wie hier juristisch alles durcheinandergewürfelt wird. "Verstößt gegen das Grundgesetz", "Vergewaltigung einer hirntoten Person".
Ein Mensch ist eine Person im Sinne des StGB von Geburt bis zum Hirntod. Eine Vergewaltigung laut StGB ist nur an einer Person möglich, entsprechend kann man juristisch eine Leiche nicht vergewaltigen. Es ist natürlich immer noch strafbar, es verstößt aber gegen den allgemeineren "Störung der Totenruhe" Paragraphen. Eine genauere Definition wann ein Mensch endet liefert das Grundgesetz nicht. Es gibt zwar mittlerweile viele höchstgerichtliche Entscheidungen wann ein Leben beginnt, nicht jedoch wann es endet. Allerdings ist es mehr als zweifelhaft dass irgendein Richter das Ende des Lebens nicht über den allgemein akzeptierten und nachweisbaren Hirntod - wie im Straf- und Zivilrecht festgelegt - definiert. Mit dem Grundgesetz kann auch argumentieren dass jeder der auf ein Spenderorgan wartet in seiner Würde verletzt wird wenn andere die ihm helfen könnten lieber im Ganzen eingeäschert werden und er auf Almosen Freiwilliger angewiesen ist. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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