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Re: Organspendegesetz
Buratino schrieb:
------------------------------------------------------- > Es verstößt einfach gegen das Grundgesetz. > Der Mensch gehört weder dem Staat noch der > Gesellschaft sondern nur sich selbst. > Eine Widerspruchslösung wäre gefährlich und > für mich ethisch und menschenrechtfeindlich. > Muß man bei Vergewaltigung auch erst einen > Widerspruch geben, wenns soweit ist? ;) Völlig unterschiedliche Dinge. Eine Vergewaltigung hat immer das Ziel einem Menschen zu schaden. Darum ist sie zurecht verboten. Wenn man jemandem ohne vorherige Einwilligung ein Organ entnimmt um es jemand anderem zu transplantieren tut man es, auch wenn dir das vielleicht völlig abwegig erscheint weil für dich viele Ärzte in diesem Bereich ja das personifizierte Böse zu sein scheinen, um einem Menschen zu helfen. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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