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Re: Organspendegesetz
Es verstößt einfach gegen das Grundgesetz.
Der Mensch gehört weder dem Staat noch der Gesellschaft sondern nur sich selbst. Eine Widerspruchslösung wäre gefährlich und für mich ethisch und menschenrechtfeindlich. Muß man bei Vergewaltigung auch erst einen Widerspruch geben, wenns soweit ist? ;) Wer es nicht kennt soll sich einfach mal das Video hier anschauen, es geht vorallem ab der Mitte um die Details wie sowas gemacht wird,während des "sogenannten" Hirntodes damit sollte ansich alles klar sein,gerade dann auf den Bezuge seiner Mitmenschen oder Verwandschaft. [www.youtube.com] Ansonsten wer es machen will kann es gerne machen und sich solchen satanistischen Verfahren hingeben und aber bitte nicht andere diffamieren, die hier wohl eher ethische Grundsätze haben bzw. andere Weltanschauungsbilder. Dazu passend hier wunderbar zusammengefasst und ein Fazit: Die Organ-Gratisspender und ihre zustimmenden Angehörigen spielen im Milliarden-Monopoly der Organtransplantationsmafia lediglich die Rolle von gutmenschlich-naiven, raffiniert irregeführten, belogenen und betrogenen Blutopfer-Werkzeugen! Wer nach der Einsicht in diese Fakten die blutige, schmerzhafte, grauenvolle Opferrolle in seiner Sterbestunde übernehmen möchte und zur Profitmaximierung der Organspendemafia beitragen möchte, kann dies durch seine Einwilligung und Unterschrift unter den Organspendeausweis nun unbehindert vornehmen! Quelle hier: [www.j-lorber.de] Mehr gibts dazu nicht zu schreiben! 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.20 00:41. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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