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Re: Organspendegesetz
Du lieferst hier ein klassisches Beispiel eines komplett unsinnigen Arguments. Es würde niemand gegen seinen Willen zum Organspender - einfacher Widerspruch hätte genügt. Und was die Menschenwürde betrifft: Hirntote sind in aller Regel um ihre Menschenwürde eher wenig besorgt. Aber klar, man kann diejenigen, die ein Spenderorgan benötigen, natürlich schön in aller Menschenwürde sterben lassen. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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