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Re: Organspendegesetz
Buratino schrieb:
------------------------------------------------------- ... > Ich kann nur raten wenn das so kommt, lieber alles > beim Anwalt hinterlegen bei Bedarf als sich in > einen Staatsregister einzutragen!!! Schon klar ... bevor der Anwalt davon Kenntnis erhält sind Deine Organe vermutlich unbrauchbar. Und wenn ich nur "Staats"register lese, dann kräuseln sich meine Zehennägel. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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