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Re: und jährlich grüßt der Müllmann ...
Falsch gegoogelt. Ist aber regional unterschiedlich geregelt.
Beispiel: A stellt 2 Säcke mit Müll hin die A normalerweise kostenpflichtig, für sagen wir mal 30,- in einer Entsorgungsstation hätte abgeben müsste. Dem Müllmann, hier B, drückt A nen 10er in die Hand, sagt ihm: "heh, fällt doch keinem auf" und der, also B, schmeißt die in die Presse und wird dabei beobachtet. Die Entsorgung kostet A 10,-, dem Müllmann evtl. seinen Job. chrisquito schrieb: ------------------------------------------------------- > Tatsächlich habe ich das mal gegoogelt. Alles > über 5 Euro gilt als Bestechung bzw. > Vorteilsnahme. Und oft ist es ganz verboten. Im > Rheinland haben vor ein paar Jahren falsche > Müllmänner Geld erschwindelt - in dem Bericht > war aber nicht die Rede davon, dass auch echte > Müllmänner nicht sammeln sollten. > > Die Frage ist auch, warum sollte man einen > Müllmann bestechen? Damit er falsch abwiegt? Die > Tonne besonders pfleglich behandelt? In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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