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Re: Hartz IV-Frage (Warnung: Langer Text)
Thinkerbelle schrieb:
------------------------------------------------------- > Hartz 4 darf übrigens höchstens um 30% gekürzt > werden. Wenn die Bekanne gar nichts bekommt ist > das gesetzeswidrig: > [www.focus.de] > desverfassungsgericht-hartz-iv-sanktionen_id_11311 > 279.html Sie hat einen Ablehnungsbescheid bekommen, keine Kürzung des Betrages. Das ist ein Unterschied. Aber, wie ich schon geschrieben habe: Die Faktenlage ist nicht klar. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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