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Re: Hartz IV-Frage (Warnung: Langer Text)
also, als ich harz4 beantragte, musste ich auch erstma mindestens 5 bewerbungen vorlegen, auf die jeweils eine absage erfolgte
wenn sie vom arbeitsamt den auftrag hatte "erst" den bewerbungskurs zu machen, aber nur den einen tag da war, ist die ablehnung für harz4 rechtens bei der wiedereingliederungsvereinbarung handelt es sich aber überwiegend um ein "kleines gespräch" beim arbeitsamt, über die "momentane berufliche situation"...also es wird gefragt, wie laufen die bewerbungen, hatt man was in aussicht,hatt sich was geändert z.b ein umzug oder es steht ein kurs, schulung ect. an zu der man gehen" muss" auch da ist es PFLICHT den termin wahrzunehmen, da es sonst zu sanktionen, bishin zu totalen streichung der bezüge kommt ich persönlich würde ihr bis jahresende eine frist setzen, wenn nicht rausschemeißen die faule nudel 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.11.19 19:39. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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