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Re: Arztbehandlung live im Internet
Joes Pizzaservice schrieb:
------------------------------------------------------- > Diese Antwort von Dir wäre angemessen, wenn es > darum ginge, ob die Frau bestraft werden kann. > Doch die Frage lautete, ob sie sich auch strafbar > macht, wenn sie die Arztbehandlung heimlich in > ihrer Facebook-Gruppe überträgt und sie > anschließend wieder löscht. Ja. Auch reine Tonaufnahmen dürfen nebenbei bemerkt nicht heimlich angefertigt werden. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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