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Re: Arztbehandlung live im Internet
faxe61 schrieb:
------------------------------------------------------- > Wo kein Kläger, da kein Richter. Diese Antwort von Dir wäre angemessen, wenn es darum ginge, ob die Frau bestraft werden kann. Doch die Frage lautete, ob sie sich auch strafbar macht, wenn sie die Arztbehandlung heimlich in ihrer Facebook-Gruppe überträgt und sie anschließend wieder löscht. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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