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Re: Nachtrag
Ich habe letztens einen längeren Bericht eines Rechtsanwalts (meine, es war dieser bekannte Anwalt Solmecke) gelesen und danach auch noch weiter gegoogelt.
Es ist wohl so, dass das Herunterladen und Konvertieren von Youtube-Videos in der Tat NICHT unerlaubt ist. Er empfahl allerdings, während des Vorgangs nicht angemeldet zu sein, da man dann die AGBs nicht offiziell gesehen hat. Verboten ist nach wie vor alles weitere, wie das Verbreiten, Uploaden, Vermarkten etc. Das Video darf ledilgich für den Privatbereich genutzt werden. Ich habe es zuerst nicht geglaubt, aber es scheint tatsächlich der Wahrheit zu entsprechen. Natürlich stellt sich die Frage, wie lange es noch erlaubt sein wird. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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