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Re: Nachtrag
Die Sache ist wie üblich höchst umstritten:
Der renommierte Medienanwalt Christian Solmecke schreibt jedenfalls in einem Blogbeitrag, dass Streamripping seiner Ansicht nach nicht zwangsläufig illegal ist: "Zumindest der besonders beliebte private Download aus YouTube ist jedoch unbedenklich. Denn er ist vom Recht auf Privatkopie nach § 53 UrhG gedeckt." Es gibt auch kein Urteil gegen Convert2MP3, lediglich einen Vergleich mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI). "Man kann davon ausgehen, dass der Druck der Musikindustrie zu groß wurde und sich die Betreiber der Seite, [...] einen anhaltenden Rechtsstreit nicht leisten konnten." [winfuture.de] Schließlich kann man diesen "Erfolg" der Musikindustrie ruhig auch als Kampf gegen Windmühlen bezeichnen: Denn Convert2MP3 ist nur ein Anbieter unter vielen, es gibt nach wie vor viele Seiten, die genau dieselben Dienste anbieten. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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