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Ist Brennholzherstellung im Garten eine Gartenarbeit?
hallöle,
mein Nachbar hat sich einen Heizofen installieren lassen. Da es langsam kälter wird, hackt er nun alle ein bis zwei Tage Holz, gerne auch mittags, wobei es ja eine gesetzliche Mittagsruhe außerhalb von Mietshäusern nicht gibt, aber eben auch mal sonntags mittags. Leider kann man nicht mit ihm reden, bei meiner letzten Beschwerde bezüglich Musikhörens im Garten, auch Sonntag mittags, hat er einfach aufgelegt. Und da ich mir beruflich schon genug Lärm anhören muss, hätte ich wirklich gerne einfach sonntags auch mal Ruhe, wenn er sonst schon keinerlei Rücksicht nimmt. Die Angaben in den gesetzlichen Grundlagen (NRW) finde ich widersprüchlich. Einerseits sind Arbeiten am Sonntag zu unterlassen, die die Ruhe stören, andererseits sind private nicht-gewerbliche Gartenarbeiten erlaubt ... und das sind nun mal meiner Meinung nach gerade die Arbeiten, die besonders störend sind. Hier mal die Quelle: Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 23.04.1989 § 3 Arbeitsverbote An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Verboten sind auch Treib-, Lapp- und Hetzjagden. § 4 Ausnahmen von Arbeitsverboten An Sonn- und Feiertagen sind erlaubt: [...] 3. unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind a) zur Verhütung eines Notstandes oder im Interesse öffentlicher Einrichtungen und Anstalten, b) zur Abwendung eines erheblichen Schadens an Gesundheit oder Eigentum, c) zur Befriedigung dringender häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse; 4. Gartenarbeiten, die nicht gewerbsmäßig verrichtet werden, und die nicht gewerbsmäßige Säuberung von Flächen, die der Erholung dienen; In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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