Einen Mahnbescheid kann jeder ausfüllen, die Gebühren bei Gericht vorstrecken und dann beim Gericht abgeben, dann geht das Mahnverfahren seinen Weg. Der ist auch heute noch gleich. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Allerdings kann der Schuldner natürlich auch sofort Widerspruch einlegen und dann liegt es eben bei dem Gläubiger seine Forderung zu beweisen bzw. zu belegen. Dann kommt es meistens zu einem Gerichtsprozeß.