katja-mai schrieb:
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> Grade bei erster Hilfe kann ich mich erinnern,
> dass ich in zwei verschiedenen Kursen sehr
> unterschiedliche Ausagen gehört habe:
> Einmal, dass ich verpflichtet bin, nach bestem
> Wissen und Gewissen im Rahmen meiner
> Möglichkeiten erste Hilfe zu leisten. Sollte der
> Verletzte durch die geleistetet Hilfe einen
> Schaden erleiden, kann ich aber nicht haftbar
> gemacht werden. Das wichtigste ist, angemessene
> Hilfe zu leisten.
[...]
> In einem andere Kurs hieß es dann, dass ich immer
> haftbar gemacht werden kann, wenn dem Verletzten
> durch meine Erste-Hilfe-Maßnahme ein Folgeschaden
> entsteht. So richtig an nachvollziehbaren
> Beispielen erklären konnte der Kursleiter das
> aber auch nicht.
Der Klassiker sind wohl gebrochene Rippen bei der Herzmassage. Unsere Dozentin sagte, dass das in Kauf zu nehmen und dem Hilfe Leistenden nicht vorzuwerfen sei. Aber da sie mit der Rettungswestengeschichte schon daneben gelegen hat ...