Sveta schrieb:
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> Bei "Zuckerberg" ist die englische Ausprache
> richtig, er ist ja nun mal US-Amerikaner und so
> sollte sein Name auch intoniert werden.
> Viel schlimmer finde ich den gegenteiligen Effekt
> wie z.B. bei "Schantalle" oder "Schaniene", wo (im
> Original) wunderschöne Namen eingedeutsch werden
> und so letztendlich zu den entsprechenden
> entsetzlichen (offiziellen) Schreibweisen führen.
> Da sollte man nicht nur die Eltern sondern auch
> die ausführenden Standesbeamten gleich mit
> zwangsumbenamsen!
Warum ist bei dir das eine "erlaubt" und das andere "verboten"? Der Unterschied zwischen den genannten Beispielen ist doch nur, dass im ersten Fall die Aussprache der eigenen Sprache angeglichen wurde und im zweiten Fall die Schreibweise. Für mich sind beide Angleichungen gleichwertig.