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Re: Minijob - angeben beim Finanzamt?
Und bitte daran denken: Als Minijobber hat man die gleichen Rechte wie die Kollegen, die in Vollzeit arbeiten.
Lohnfortzahlung bis 6 Wochen im Krankheitsfall (allerdings danach kein Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse). Bezahlten Urlaub etc.
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