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Re: Steuererklärung
´Tschuldigung, wenn ich mich einmische, aber Oberstübchen kann doch nicht "die Handwerkerrechnung in Höhe von 1190 Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen", wie Du schreibst, sondern nur die Lohnkosten ohne Material - oder???
Ist jetzt wirklich nur als Frage gemeint, nicht als Belehrung, denn so gut kenne ich mich damit auch nicht aus - aber so ist zumindest meine Annahme, deshalb muss dieser Anteil doch auch immer auf den Handwerkerrechnungen gesondert ausgewiesen werden?
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