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Re: Steuererklärung
Wer nicht einkommensteuerpflichtig ist muss keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Umsatzsteuer: Ist nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen relevant. Rückerstattungen gibt es im Rahmen einer Umsatzsteuererklärung, falls die von einem Unternehmen für Lieferungen und Leistungen gezahlte Umsatzsteuer höher ist als die vereinnahmte Umsatzsteuer. Privatpersonen zahlen zwar effektiv Umsatzsteuer, können die jedoch nicht im Rahmen einer Umsatzsteuererklärung steuermindernd gelten machen. Praktisch bedeutet das, verkürzt dargestellt: Kunde Oberstübchen zahlt Handwerker Eifrig für die Reparatur eines Dachschadens 1190 Euro. Für die Reparatur kauft Eifrig Material für 595 Euro ein. Eifrig verbucht einerseits 1000 Euro Einnahmen und 190 Euro vereinnahmte Umsatzsteuer, andererseits 500 Ausgaben und 95 Euro gezahlte Umsatzsteuer. Eifrigs Steuererklärungen sehen, verkürzt dargestellt, dann so aus: Gewinn- und Verlustrechung: Betriebseinnahmen 1000 Euro, Betriebsausgaben 500 Euro, macht einen Gewinn von in der Einkommensteuererklärung zu versteuernden 500 Euro. Umsatzsteuererklärung: Vereinnahmte Umsatzsteuer 190 Euro, gezahlte Umsatzsteuer 95 Euro, ergibt eine Umsatzsteuerzahllast von 95 Euro ans Finanzamt. Hätte Eifrig im Veranlagungszeitraum etwa in eine neue Maschine für 2380 Euro brutto investiert (2000 Euro Anschaffungskosten, 380 Euro gezahlte Umsatzsteuer), erhielte er eine Umsatzsteuerstattung in Höhe von 380+95-190=285 Euro. Oberstübchens Steuererklärung ist einfacher: Fall A) Oberstübchen hat ein Jahreseinkommen von 30000 Euro und macht die Handwerkerrechnung in Höhe von 1190 Euro in der Einkommensteuererklärung geltend. Die Einkommensteuer verringert sich dadurch natürlich nicht um 1190 Euro, sondern um den Steuerbetrag, der auf 28810 Euro statt auf 30000 Euro zu zahlen ist. Fall B) Oberstübchen hat ein Jahreseinkommen von 10000 Euro und macht die Handwerkerrechnung in Höhe von 1190 Euro in der Einkommensteuererklärung geltend. Da das Jahreseinkommen unterhalb der steuerlichen Bemessungsgrenze liegt, fällt von vornherein keine Einkommensteuer an. Ob auf 10000 Euro oder 8810 Euro keine Einkommensteuer gezahlt wird, ist im Resultat gleich ;) Disclaimer: Dies ist keine steuerliche Beratung! Nö, isses nicht. Echt nicht. Ist bloß ein hypothetisches Gedankenspiel. Disclaimer 2: Bin weder beim Finanzamt beschäftigt noch in irgendeiner steuerlich beratenden Tätigkeit, ähm, tätig ;) Muss lediglich seit Jahrzehnten Steuererklärungen abgeben, sowohl angestellt als auch selbständig. Und bin immer heilfroh, wenn ich den Mist mal wieder hinter mir habe.
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