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Re: Affäre Dieter Wedel
Puri schrieb:
------------------------------------------------------- > Unschuldig vor dem Gesetz bedeutet unschuldig vor > dem Gesetz, aber noch lange nicht dass er auch > unschuldig ist. > > "Recht haben und Recht bekommen sind > unterschiedliche Dinge", diese alte Weisheit gilt > auch hier im Umkehrschluß. Das ist für mich nur ein billige Semantik, um den Freispruch auszuhöhlen. "Vor Gericht magst du einen Freispruch bekommen haben, für mich bleibst du ein Verbrecher". In diesem Stil entwertest du den Freispruch und das ist eine Lebensauffassung, die ich nicht teile. > Habe ich jemals etwas anderes behauptet? > Natürlich darf für die beruflichen oder sozialen > rechtlichen Folgen ausschließlich das Urteil des > Gerichts herangezogen werden. Nach deiner Argumentation könnte jeder das Urteil aus moralischen Gründen in Zweifel ziehen. Damit meine ich jetzt nicht den moralischen Lebenswandel wie beispielsweise bei Kachelmann, sondern dein Beispiel des Mörders. Sein Gesetzgeber könnte auch darauf verweisen, dass er als Mörder moralisch nicht unschuldig ist und ihn entlassen. > > Es steht dir frei über das Ganze zu urteilen, > > doch Fakt ist, dass Kachelmann unschuldig ist. > > Unschuldig gesprochen wurde. Ob er es ist weiß > ganz alleine er und/oder seine Freundin. Es konnte > weder seine Unschuld noch seine Schuld bewiesen > werden, und damit gilt Gott sei Dank in > Rechtsstaaten im Zweifel für den Angeklagten. Du entwertest schon wieder den Freispruch. Ein Gericht hat die Umstände untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, dass Kachelmann unschuldig ist. Die Gründe dazu sind egal, denn in unserem Land gibt es kein Zwei-Klassen-Freispruch-System. Kachelmann ist unschuldig, weil ein Gericht seine Schuld nicht bewiesen hat. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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