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Re: Affäre Dieter Wedel
Kate schrieb:
------------------------------------------------------- > Puri schrieb: > -------------------------------------------------- > Rechtliche Schuld ist das, was in der > Öffentlichkeit zählt. Unschuldig vor dem Gesetz > bedeutet unschuldig. Unschuldig vor dem Gesetz bedeutet unschuldig vor dem Gesetz, aber noch lange nicht dass er auch unschuldig ist. "Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge", diese alte Weisheit gilt auch hier im Umkehrschluß. > Dann bist du dennoch in den Augen des Gesetzes > unschuldig und auch in allen anderen Bereichen des > öffentlichen Lebens. Dein Arbeitgeber kann dich > nicht entlassen, weil du schuldig bist. Du kannst > Leute wegen Verleumdung anzeigen, die dich > öffentlich Mörder nennen. Habe ich jemals etwas anderes behauptet? Natürlich darf für die beruflichen oder sozialen rechtlichen Folgen ausschließlich das Urteil des Gerichts herangezogen werden. > Es steht dir frei über das Ganze zu urteilen, > doch Fakt ist, dass Kachelmann unschuldig ist. Unschuldig gesprochen wurde. Ob er es ist weiß ganz alleine er und/oder seine Freundin. Es konnte weder seine Unschuld noch seine Schuld bewiesen werden, und damit gilt Gott sei Dank in Rechtsstaaten im Zweifel für den Angeklagten. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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