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Re: Affäre Dieter Wedel
Puri schrieb:
------------------------------------------------------- > Nein, das heisst es nicht. > Es gibt moralische Schuld und es gibt rechtliche > Schuld. Rechtliche Schuld ist das, was in der Öffentlichkeit zählt. Unschuldig vor dem Gesetz bedeutet unschuldig. Moralische Schuld ist etwas für deine Privatmeinung oder du musst es wortwörtlich in deine Meinungsäußerung integrieren. Andernfalls sind wir wieder beim Freispruch zweiter Klasse. > Rechtlich gesehen wurde er freigesprochen und für > unschuldig erklärt. > Das heisst noch lange nicht dass er das ist. > Wenn ich jemanden ermorde und das Gericht kann > meine Schuld nicht beweisen dann bin ich rechtlich > unschuldig, aber noch lange nicht moralisch. Dann bist du dennoch in den Augen des Gesetzes unschuldig und auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dein Arbeitgeber kann dich nicht entlassen, weil du schuldig bist. Du kannst Leute wegen Verleumdung anzeigen, die dich öffentlich Mörder nennen. Wenn ich dein Beispiel drehe, dass du wegen Mordes angeklagt wirst, das Verbrechen nicht begangen hast und dennoch aus Mangel an Beweisen frei gesprochen wirst, würden sicherlich auch einige sagen, dass du dennoch ein Mörder bist, denn es wurde ja nicht deine Unschuld bewiesen, sondern sie konnten deine Schuld nicht beweisen. > Ich glaube auch kein Wort seiner Freundin und > halte Kachelmann sowohl rechtlich als auch > moralisch für unschuldig, wissen kann das aber > alleine er und seine Freundin. Und selbst dieses > Wissen ist höchst subjektiv, vor allem bei > Vergewaltigungsvorwürfen. Es steht dir frei über das Ganze zu urteilen, doch Fakt ist, dass Kachelmann unschuldig ist. Das kann einem Gefallen oder nicht, doch das ist eine unwiderrufliche Tatsache. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 31.01.18 14:39. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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