WilliWinzig schrieb:
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> Warum bezahlt der Staat zwei oder gar mehrere
> Pflichtverteidiger? Ein Verteidiger ist ihr gutes
> Recht. Weitere Anwälte ist auch ihr gutes Recht,
> aber die müsste sie aus eigener Tasche bezahlen.
Dir stehen soviele Pflichtverteidiger zu wie die Anklage Staatsanwälte einsetzt, was natürlich mit der Größe des Verfahrens zusammenhängt.