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Re: Hausfriedensbruch im Mietshaus
Sveta schrieb:
------------------------------------------------------- > Eine heimliche Videoüberwachung kann sehr teuer werden! > Da können durchaus Strafen von 25.000 €, im > Extremfall (z.B. Veröffentlichung der heimlichen > Aufnahmen im Internet) auch eine Freiheitsstrafe > verhängt werden. In diesem Fall überwacht eine Privatperson ihr Eigentum, um es vor fremden Personen zu schützen. Möchte jemand überprüfen, ob ein anderer einen Schlüssel zu seinen privaten Räumen hat, wäre es kontraproduktiv dazu ein Merkblatt aufzuhängen, dass auf die Videoüberwachung hinweist. Selbst das Gesetz hält das nicht für verhältnismäßig. Natürlich sollen die Videos anschließend an die Polizei gehen, im Internet darf das nicht veröffentlicht werden. Das sollte allerdings auch nicht Sinn der Sache sein.
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