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Frage zum Beamtenrecht
Kennt sich jemand mit dem Beamtenrecht aus? Der Fall ist wie folgt:
Der Beamte X ist ca. 50 Jahre alt und auf Lebenszeit verbeamtet. X stinkt extrem, sodass die gegenüber von X sitzende Kollegin mit Übelkeit zu kämpfen hat und nur "überleben" kann, indem sie ständig Parfüm sprüht. X wurde natürlich, nett und sachlich, darauf angesprochen. Daraufhin murmelte er lediglich "Aha" und "Pfff". Leider ist X auch im Arbeitsleben extrem "unkommunikativ", bekam schon häufig Ärger und musste auch schon den Dienstort wechseln. Heute wurde X, da die Kollegin fast hätte brechen müssen, von ihr nochmals darauf angesprochen, daraufhin schrie er herum, dass er so einen Schwachsinn noch nie gehört hätte. Meine Frage - Was kann der Dienstherr in einem solchen Fall tun? Der Geruch von X könnte mit "faulig", "nasser Hund" beschrieben werden. Wobei X selbst nicht ungepflegt wird, es handelt sich um die Kleidung, die riecht, als sei sie jahrelang in einem feuchten Keller gelagert worden. X riecht bereits seit Eintritt ins Büro 2015 so und es geht leider an etlichen Tagen in Richtung "Obdachloser". Da X keinerlei Gespräche akzeptiert, lediglich "Nö", "Aha", "Pfff" und "Soso" und ähnliches von sich gibt, ist es auch nicht möglich, ihm zu helfen. Davon abgesehen ist X leider extrem intrigant und versuchte schon mehrfach bei Ärger in der Verwaltung, bizarre Lügengeschichten über seine Teamkollegen zu erzählen, was zum Glück nicht ernstgenommen wurde. Vielen Dank für eure Antworten, auch wenn es ganz schön wirr geschrieben ist ;-) 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.17 18:23. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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