tiramisusi schrieb:
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> also wenn sie bereits Ersatz von der Versicherung
> bekommen hat, dann ist das Auto quasi besitzlos
> und als Finderin könnte sie Besitzrechte geltend
> machen ..
der PKW ist in dem Moment als der ursprüngliche Besitzer von der Versicherung asugezahlt wurde in den Besitz der Versicherung übergegangen. Die Versicherung ist zu dem Zeitpunkt als der Nachbar den PKW gefunden/bei der Polizei gemeldet hat, bereits Eigentümerin des PKW gewesen und sollte also auch den Finderlohn zahlen. Leider scheitert das ganze im Moment daran, dass weder die KFZ Meldestelle noch die Polizei Auskuft über den derzeiteigen Besitzer(die Versicherung) rausrücken. Ihm wurde mitgeteilt, er hätte nur in einem Schadensfall Anspruch auf diese Information.